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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Herzensbücher Lektorat 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Rena Roßkamp, handelnd unter „Herzensbücher Lektorat“ (nachfolgend „Lektorin“), gegenüber ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend „Kund:innen“).
 

Mit der Beauftragung gelten diese AGB als angenommen.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Die Leistungsbeschreibungen auf der Website stellen kein verbindliches Angebot dar.

  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Kund:innen per E-Mail eine Beauftragung bestätigen und die Lektorin diese annimmt.

  3. Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der Kommunikation per E-Mail sowie den auf der Website beschriebenen Leistungen.
     

§ 3 Leistungen

  1. Die Lektorin bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:

    • dramaturgisches Lektorat

    • stilistisches Lektorat

    • Exposé-Prüfung

    • Autor:innen-Coaching

  2. Ziel des Lektorats ist die professionelle Optimierung eines Textes hinsichtlich Struktur, Dramaturgie, Stil und Verständlichkeit.

  3. Die Lektorin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Sorgfalt. Da die Bewertung von Texten stets auch subjektiven Kriterien unterliegt, wird kein konkreter Erfolg geschuldet. Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine bestimmte qualitative Verbesserung des Manuskripts oder auf eine erfolgreiche Vermittlung an Agenturen oder Verlage.
     

§ 4 Probelektorat

  1. Ein Probelektorat wird mit einer Schutzgebühr von 50 € berechnet.

  2. Kommt anschließend ein Lektoratsauftrag zustande, wird der Betrag vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet.

  3. Ohne Folgebeauftragung gilt das Probelektorat als eigenständige, vergütete Leistung.
     

§ 5 Zahlungsbedingungen und Slot-Reservierung

  1. Für Lektorate wird eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises fällig. Erst nach Zahlungseingang beginnt die Bearbeitung.

  2. Mit Eingang der Anzahlung gilt der vereinbarte Lektoratszeitraum als verbindlich reserviert.

  3. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung ohne Abzug zahlbar.

  4. Exposé-Prüfungen sowie Coaching-Leistungen sind vollständig im Voraus zu bezahlen. Eine Termin- oder Projektreservierung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
     

§ 6 Kündigung und Terminverschiebung

  1. Wird ein verbindlich reservierter Lektoratszeitraum durch Kund:innen storniert, wird die Anzahlung nicht erstattet.

  2. Eine Verschiebung ist möglich, sofern Kapazitäten vorhanden sind; ein Anspruch darauf besteht nicht.

  3. Wird ein Auftrag nach Beginn der Arbeit abgebrochen, sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
     

§ 7 Coaching-Termine

Vereinbarte Coaching-Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei verschoben werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das Honorar vollständig fällig.

§ 8 Manuskriptanforderungen

  1. Manuskripte werden ausschließlich im Word-Format (.doc oder .docx) angenommen.

  2. Nur so kann eine transparente Bearbeitung mittels „Änderungen nachverfolgen“ gewährleistet werden.

  3. Erfolgt die Bearbeitung auf ausdrücklichen Wunsch der Kund:innen in einem anderen Format, übernimmt die Lektorin keine Haftung für eingeschränkte Nachvollziehbarkeit der Änderungen oder daraus resultierende technische Probleme.
     

§ 9 Termine und Mitwirkungspflichten

  1. Vereinbarte Termine setzen voraus, dass Kund:innen alle benötigten Unterlagen rechtzeitig bereitstellen.

  2. Verzögerungen durch verspätete Lieferung oder fehlende Rückmeldungen können zu Terminverschiebungen führen.

  3. Sofern der Kunde die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Lektorin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.
     

§ 10 Vertraulichkeit

Alle übermittelten Texte werden streng vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.
 

Die Lektorin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten Textes anzufertigen und diese aufzubewahren.

§ 11 Haftung

  1. Die Lektorin haftet ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten und höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Honorars.

  2. Eine Haftung für wirtschaftliche oder veröffentlichungsbezogene Ergebnisse ist ausgeschlossen.

  3. Für Inhalte der übermittelten Texte tragen allein die Kund:innen die Verantwortung.

  4. Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen.
     

§ 12 Referenznennung

Die Lektorin ist berechtigt, Titel bearbeiteter Werke als Referenz zu nennen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.

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